Riester-Rente

Die Riester-Rente - staatliche Geschenke für die private Vorsorge


Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente lohnt sich, verschenken Sie keine staatlichen Förderungen!

In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Riester Rente seit ihrem Entstehen eine Art Mauerblümchen des Vorsorgeportfolios geblieben, und das völlig zu unrecht. Gerade für förderungsfähige Haushalte bietet ein Riester-Produkt außerordentliche Renditen, bezieht man die staatlichen Zuschüsse mit in die Berechnung ein. Und das bei geringem bis sehr geringem Anlagerisiko, da die Anbieter von Riester-Verträgen umfangreiche Sicherheiten vorlegen müssen.
Der Begriff "Generationen Vertrag" ist den meisten Menschen geläufig und noch nie war die damit zusammenhängende Problematik besser sichtbar, als zu einer Zeit, da die Geburtenrate sinkt und die allgemeine Lebenserwartung steigt. Die Theorie, dass ein Arbeitnehmer je einen Rentner finanziert und so dessen Ruhestand sichert, weicht der Tatsache, dass es kaum ausreichend Arbeitnehmer gibt, die anfallenden Rentenbeiträge zu zahlen. Wer sich heute eine Rente über dem Existenzminimum sichern will, der muss nach zusätzlichen Anlagemöglichkeiten suchen. Eine davon ist die sogenannte Riester Rente.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillig zu erbringende, privat finanzierte Rente, die das durch Absenkung des Rentenniveaus entstandene Defizit in der Altersvorsorge schließen soll und sich hauptsächlich an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte wendet. Benannt wurde diese Vorsorgeform nach Walter Riester, der im Januar 2002 als damaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung das Modell der privaten Absicherung vorschlug: der Anleger investiert zeitens seiner Berufstätigkeit in ein Vorsorgeprodukt, das durch ein sogenanntes "Riester Zertifikat" ausgezeichnet ist. Dieses Zertifikat bestätigt u.a. eine Kapitalerhaltgarantie und eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr und vor Einsetzen des Rentenalters. Solche Produkte sind zum Beispiel Fonds, auf die der Anleger gemäß seiner Eigenbeteiligung staatliche Zuschüsse erhalten kann. Andere Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne oder private Rentenversicherungen. Bislang müssen 3 Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Einnahmen (zuzüglich der Zulagen bei einem bestehenden Riester Vertrag)gespart werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Diese beläuft sich bei alleinstehenden Personen aktuell auf 114 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen weiter 138 Euro dazu. Die zu zahlenden Beiträge können zusammen mit den Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der dadurch entstehende steuerliche Vorteil größer ist als die Zulagen, wird dem Anleger der Differenzbetrag gutgeschrieben. Mit Erreichen des Rentenalters wird das Ersparte dann zusammen mit der normalen Rente ausgezahlt. Die Art und Weise der Auszahlung kann so verändert werden, dass beispielsweise 12 Monatsleistungen in einer einzigen Auszahlung berücksichtigt werden. Die Riester Rente muss voll versteuert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Riester Rente eine Möglichkeit darstellt, seinen Ruhestand durch den Einsatz von eigenem Kapital in Kombination mit staatlichen Zulagen zu verbessern. Sie ist jedoch kein Ersatz für die normale gesetzliche Rente.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten und Ihre Vorsorge fürs Alter treffen.
Zum » Riester Online-Vergleich