Auszahlung im Rentenalter oder früher


Wird mir das Geld erst im Rentenalter ausgezahlt oder kann ich es vorher in Anspruch nehmen?



Grundsätzlich kann man über die selbst eingezahlten Beträge jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist verfügen. Allerdings müssen dann die eventuell erhaltenen Zulagen oder Steuervorteile an den Staat zurück gezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die angesparte Summe auf einen anderen Vertrag übertragen wird. Hierbei sollte man jedoch bedenken, das ein Wechsel immer mit erheblichen Kosten verbunden ist, die der Sparer meist zu zahlen hat.
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- Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Rente?
- Wie hoch ist die Leistung der gesetzlichen Rente?
- Wie finanziert sich die gesetzliche Rente?
- Woher bekommt man Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung?
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- Wie finanziert sich die private Vorsorge?
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