Riester Rente bei Auslandswohnsitz


Kann ich Riester-Rente beantragen, wenn mein Wohnsitz im Ausland liegt?



Grundsätzlich steht die Förderung nur Personen zu, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer in Deutschland wohnt und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, muss bereits gewährte Förderungen, egal ob Zulagen oder Steuervorteile, an den Staat zurückzahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zinslose Stundung zu beantragen. Damit hat man die Möglichkeit, erst mit der Rückzahlung zu beginnen, wenn der Vertrag zur Auszahlung kommt. 15 Prozent der monatlichen Leistungen aus dem Vertrag müssen dann aufgewendet werden, um die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen.
- Muss die gesetzliche Rente beantragt werden?
- Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Rente?
- Wie hoch ist die Leistung der gesetzlichen Rente?
- Wie finanziert sich die gesetzliche Rente?
- Woher bekommt man Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung?
- Ist man verpflichtet eine private Vorsorge zu treffen?
- Ist eine private Vorsorge für das Alter sinnvoll?
- Wie finanziert sich die private Vorsorge?
- Welche Anlageform ist die Richtige?
- Wo kann man einen Vertrag zu privaten Altersvorsorge abschließen?
- Welchen monatlichen Beitrag sollte man für eine Riester Versicherung aufbringen?
- Wie kann ich die Prämien vom Staat erhalten?
- Können auch für bestehende Verträge Förderungen beantragt werden?
- Werden vom Staat Steuervorteile gewährt und welche?
- Welche Anlageformen innerhalb der Riester-Rente gibt es konkret?
- Wann bekommt man die Förderung und wie muss man sie beantragen?
- Kann ich Riester-Rente beantragen, wenn mein Wohnsitz im Ausland liegt?
- Wird mir das Geld erst im Rentenalter ausgezahlt oder kann ich es vorher in Anspruch nehmen?
- Ich möchte bauen und benötige das angesparte Geld aus der Rente.
- Besteht die Möglichkeit Riester-Rente mit anderen Vorsorgeverträgen zu kombinieren?