Staatliche Steuervorteile


Werden vom Staat Steuervorteile gewährt und welche?



Die geleisteten Beiträge zu einem Vertrag im Rahmen der Riester-Rente können zusammen mit den Zulagen, die der Staat gewährt hat, bei den Sonderausgaben in der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei geht das Finanzamt nach dem Günstigerprüfungs-System, ähnlich wie beim Kindergeld vor. In der Regel lohnt sich die Steuerersparnis für diejenigen, die über ein relativ hohes Einkommen verfügen oder unter Umständen auch bei Alleinstehenden. Für andere wiederum sind die staatlichen Zulagen lohnenswerter. Für das laufende Jahr 2006 gilt dabei der maximale Sonderausgabenabzug von 1575 €. Die Steuerersparnis gilt jedoch nur für das Ziel der Absicherung des persönlichen Lebensstandards. Bei einigen Ansparformen können die Ansparsummen im Todesfall auf die Erben übergehen. Dementsprechend müssen dann gewährte Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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